Kolloquium mit Enrico Peuker

Wir freuen uns sehr, dass wir heute mit Enrico Peuker als Gast wieder einen rechtswissenschaftlichen Schwerpunkt in unserem Lektürekolloquium setzten konnten. Peukers in diesem Jahr erschienene Habilitation  „Verfassungswandel durch Digitalisierung. Digitale Souveränität als verfassungsrechtliches Leitbild“ beschäftigt sich mit den Reaktionen des Grundgesetztes auf die Digitalisierung in den Kontexten der digitalen Infrastrukturen und der „digitalen“ Grundrechte. Wir danken für die spannende Sitzung und denken: Jurist*innen und Sozialwissenschaftler*innen sollten viel öfter zusammen diksutieren.

Lektüreworkshop: Das Demokratieprinzip im Grundgesetz

Am Freitag, den 31.1.2020 setzt die Forschungsgruppe ihre interdisziplinäre Workshopreihe zu Demokratietheorie fort. Gemeinsam mit den Expert*innen Isabelle Ley und Tim Wihl diskutieren wir das verfassungsrechtliche Demokratieprinzip des Grundgesetzes. Aus verschiedenen Perspektiven wird dabei unter anderem beleuchtet, wie eine europäische Integration verfassungsrechtlich legitimiert werden kann, diese Legitimationsketten ausgestaltet sein müssen und was ein legitimierendes Subjekt im verfassungsrechtlichen Sinne konstitutert. Und welche Rolle spielen eigentlich soziale Medien für das Demokratieverständnis?

Der Workshop richtet sich primär an Mitglieder des Weizenbaum-Instituts. Bei besonderem Interesse kann eine Teilnahme jedoch per Mail an digidem@wzb.eu angefragt werden. Weitere Informationen sowie die vollständige Leseliste finden sich unter Veranstaltungen.

Das Demokratieprinzip im Grundgesetz

Freitag, 31. Januar 2020, 10:00 - 16:00 Uhr 
Weizenbaum-Institut, Raum A104

Art. 20 Abs. 1 GG erklärt Demokratie zum Strukturprinzip deutscher Staatlichkeit. Vom Bundesverfassungsgericht wird es besonders dann gerne in Anschlag gebracht, wenn es gilt, Demokratiedefizite der Europäischen Union auszumachen. Denn erst ein hinreichendes demokratisches Legimationsniveau eröffne die Möglichkeit einer weitergehenden europäischen Integration. Doch wie müssen solche Legitimationsketten ausgestaltet sein und wer ist legitimierendes Subjekt im verfassungsrechtlichen Sinn? In Ermangelung einer einheitlichen theoretischen Grundlegung, lässt sich das Demokratieverständnis von Verfassung und Verfassungsgericht nur fragmentarisch rekonstruieren. Im Workshop „Das Demokratieprinzip im Grundgesetz“ möchten wir uns der Problematik aus vier Perspektiven nähern.