Das Demokratieprinzip im Grundgesetz

Freitag, 31. Januar 2020, 10:00 - 16:00 Uhr 
Weizenbaum-Institut, Raum A104

Art. 20 Abs. 1 GG erklärt Demokratie zum Strukturprinzip deutscher Staatlichkeit. Vom Bundesverfassungsgericht wird es besonders dann gerne in Anschlag gebracht, wenn es gilt, Demokratiedefizite der Europäischen Union auszumachen. Denn erst ein hinreichendes demokratisches Legimationsniveau eröffne die Möglichkeit einer weitergehenden europäischen Integration. Doch wie müssen solche Legitimationsketten ausgestaltet sein und wer ist legitimierendes Subjekt im verfassungsrechtlichen Sinn? In Ermangelung einer einheitlichen theoretischen Grundlegung, lässt sich das Demokratieverständnis von Verfassung und Verfassungsgericht nur fragmentarisch rekonstruieren. Im Workshop „Das Demokratieprinzip im Grundgesetz“ möchten wir uns der Problematik aus vier Perspektiven nähern.