Freitag, 31. Januar 2020, 10:00 - 16:00 Uhr
Weizenbaum-Institut, Raum A104
Art. 20 Abs. 1 GG erklärt Demokratie zum Strukturprinzip deutscher Staatlichkeit. Vom Bundesverfassungsgericht wird es besonders dann gerne in Anschlag gebracht, wenn es gilt, Demokratiedefizite der Europäischen Union auszumachen. Denn erst ein hinreichendes demokratisches Legimationsniveau eröffne die Möglichkeit einer weitergehenden europäischen Integration. Doch wie müssen solche Legitimationsketten ausgestaltet sein und wer ist legitimierendes Subjekt im verfassungsrechtlichen Sinn? In Ermangelung einer einheitlichen theoretischen Grundlegung, lässt sich das Demokratieverständnis von Verfassung und Verfassungsgericht nur fragmentarisch rekonstruieren. Im Workshop „Das Demokratieprinzip im Grundgesetz“ möchten wir uns der Problematik aus vier Perspektiven nähern.
- Ernst-Wolfgang Böckenförde (2004) Demokratie als Verassungsprinzip
- Brun-Otto Bryde (1994) Die bundesrepublikanische Volksdemokratie als Irrweg der Demokratietheorie
- BVerfG v. 31.10.1990 – 2 BvF 3/89 (BVerfGE 83, 60-81) – Wahlrecht für Ausländer zu den Bezirksversammlungen in Hamburg
- Jens Kersten (2014) Schwarmdemokratie – Veränderungen des Demokratieverständnisses durch Soziale Medien